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Zulassungsunterlagen - Lärmschutz

Zulassungsgrundlagen (seit Jänner 2024):

 

Antragsunterlagen:

 - Neu-Zulassungen

Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma postalisch gesendet.

 - Zulassungsverlängerungen

Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma postalisch gesendet.

 - Nicht technische Änderungen für Zulassungen

Nach Begleichung des Zulassungstarifs für Änderungen werden die Änderungen in die Zulassungsurkunde und auf die Homepage der FSV übernommen.
Es wird gebeten, zu den nicht technischen Änderungen Nachweise mitzusenden, z.B. (historische) Firmenbuchauszüge.