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Zertifizierung Verkehrssicherheitsgutachter

Die Zertifizierung und Rezertifizierung von Verkehrssicherheitsgutachterinnen bzw. RSA/RSI-Gutachtern wird in Österreich vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durchgeführt. Die FSV, als unabhängige Plattform für Verkehrsexpertinnen und -experten, unterstützt das BMK, indem sie Empfehlungen des FSV-eigenen Zertifizierungsbeirats in Form eines Gutachtens an das BMK zur Zulassung von Personen ausgibt. Zugelassen werden nur natürliche Personen und keine juristischen Personen, die zugelassene Person behält ihre Zulassung bei Jobwechsel.

Es sind zwei Antragstellungen erforderlich: 

  1. Antragstellung an das BMK zur Zertifizierung oder Rezertifizierung und
  2. Antragstellung an die FSV für das Gutachten des Zertifizierungsbeirats.


Der Antrag an das BMK muss als Beilage den Antrag zur Erstellung des Gutachtens über das Vorliegen der (Re-)Zertifizierungsvoraussetzungen, sowie das Schreiben und das Gutachten inkl. Beilagen des Zertifizierungsbeirats der FSV beinhalten. Die FSV kann Sie bei der Erstellung des Antrags an das BMK unterstützen. 

Nur Personen mit einiger Erfahrung können eine Zulassung erlangen, denn für ein positives Gutachten sind alle drei Voraussetzungen (Technische Ausbildung, projektbezogene Vorerfahrung und RSA/RSI-Schulung) zu erfüllen. Hier in der FSV wird die RSA/RSI-Schulung in Form eines Fachseminars angeboten. Die Ausbildung und Vorerfahrungen (praktische Tätigkeiten und Unfallanalysen) können auch in anderen EU-Staaten erworben werden, es wird aber empfohlen, das fünftägige RSA/RSI-Fachseminar hier in der FSV zu absolvieren, da dieses mit einem Test beendet wird. Eine postive Absolvierung des Tests wird für die Empfehlung an das BMK, den Antragsteller zu zertifizieren, benötigt.

Bei einem positiven Gutachten, werden die vom Antragssteller bzw. der Antragstellerin eingereichten Unterlagen vom BMK nochmals geprüft, und anschließend ein RSA/RSI-Zertifikat ausgestellt.

Weitere Informationen für die Erstzulassung zur RSA/RSI-Zertifizierung.

 

Die Zertifizierung als Verkehrssicherheitsgutachter ist für fünf Jahre gültig, eine Rezertifizierung kann die Gültigkeit um weitere fünf Jahre verlängern. Bei zu spätem Verlängerungsantrag erlischt die Zertifizierung nach fünf Jahren, es wird empfohlen bereits ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit den Verlängerungsantrag zu stellen. Laut Bundesstraßengesetz muss zur Rezertifizierung spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Antrag im BMK eingebracht sein.

Weitere Informationen für die RSA/RSI-Rezertifizierung.