Das engmaschige ländliche Straßen- und Wegenetz bildet in Österreich die mit Abstand umfangreichste Verkehrs-infrastruktur. Auf der Grundlage der Richtlinie RVS 03.03.81 "Ländliche Straßen und Güterwege" wird für eben diesen Bereich der Ländlichen Straßen und Güterwege umfassende Information angeboten. Gerade in budgetär herausfordernden Zeiten gewinnt ein wirtschaftliches, kostengünstiges Bauen und Erhalten auf der Grundlage dieser Richtlinie weiter an Bedeutung.
Die RVS 03.03.81 "Ländliche Straßen und Güterwege" wird zur Anwendung für die Planung und Projektierung von Ländlichen Straßen und Güterwegen empfohlen. Unter dem Begriff Ländliche Straßen und Güterwege werden Verkehrsflächen (insbesondere Gemeindestraßen) verstanden, die der Feinerschließung ländlicher Gebiete dienen und nicht Landesstraßen B und L sind.
Die RVS 03.03.82 "Spurwege" (01.07.2017) wird für die Planung und Projektierung von Spurwegen empfohlen. Spurwege sind typischerweise Verkehrsflächen zur Feinerschließung des ländlichen Raumes. Spurwege stellen vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine landschafts – und tierökologisch besonders wertvolle Bauweise dar, die in Bezug auf Ökonomie, Ressourcenverbrauch, Ökologie und Versiegelung der Landschaft eine sehr positive Bilanz vorweisen kann.