Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Lärmschutzbauwerken im Zuge von Straßen anzuwenden.
Auf die lärmtechnischen Eigenschaften wird im Rahmen dieser RVS nicht eingegangen. Lärmschutzgalerien unterliegen nicht dem Anwendungsbereich dieser RVS, sondern sind gemäß RVS 13.03.11 zu behandeln.
Die Behebung der Mängel und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.