Beschreibung |
Diese Richtlinie ist bei der Errichtung von Tankstellenanlagen bzw. wenn bauliche oder betriebliche Veränderungen verkehrstechnische Auswirkungen erwarten lasssen anzuwenden. Sie gilt für Straßen im Ortsgebiet und Freiland, ausgenommen Autobahnen und Schnellstraßen. Unter Tankstellenanlagen sind nur solche zu verstehen, deren sonstige Ausstattung über Waschanlagen, Shops, Imbissstuben u.ä. nicht hinausgeht.
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Inhaltsangabe |
0. Vorbemerkungen
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Planung
4. Projektierung
5. Angeführte Gesetze und Richtlinie
6. Anhang
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Verbindlich |
Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen! |