Beschreibung |
Dieses Arbeitspapier enthält Anwendungshinweise im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut.
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Inhaltsangabe |
1 Hinweis zur Anwendung der RVS 08.97.05, 08.16.01 und 11.03.21, jeweils Stand Februar 2019 sowie RVS 08.97.06 und 08.16.06, jeweils Stand September 2019 im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut 2 Gültigkeit des RVS-Arbeitspapieres 3 Angeführte Richtlinien und Normen
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Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |