Beschreibung |
Diese RVS ist für die Ausführung der Wegweisung und die Gestaltung von Hinweiszeichen auf Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) gemäß Bundesstraßengesetz, sowie auf kreuzungsfrei ausgebauten und zu Autostraßen gemäß StVO erklärten Schnellstraßen (in Folge nur Autobahnen genannt) anzuwenden. I.S. eines möglichst wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatzes wird festgehalten, dass sich die Vorgaben der gegenständlichen RVS nur auf neu zu errichtende Beschilderungen und auf Beschilderungen, welche aufgrund des Erhaltungszustandes erneuert werden, beziehen. Eine Erneuerung von Beschilderungen zur ausschließlichen Einhaltung der Vorgaben der gegenständlichen RVS ist nicht vorgesehen.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Allgemeines 3 Ausführung, Gestaltung und Aufstellung 4 Grundsätze der Wegweisung 5 Beschilderung von Anschlussstellen 6 Beschilderung von Autobahnknoten 7 Beschilderung von Rampen 8 Wegweisung in urbanen Bereichen 9 Wegweisung zu Autobahnen und bei Autobahnende 10 Ankündigungen von Pannenbuchten, Parkplätzen und Rastplätzen 11 Beschilderung von Raststationen 12 Sonstige Verkehrszeichen und Hinweise 13 Ankündigungen von kulturellen Sehenswürdigkeiten und bedeutenden touristischen Zielen 14 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 15 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen 16 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 03.07.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0023-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
STB10 Verkehrszeichen und Wegweisung |