Mit Hilfe des Programmes „FSV – Asphaltabnahmeberechnung“ kann die Abrechnung nach RVS 11.03.21 für Asphaltmischgut (gem. RVS 08.97.05 bzw. 08.97.06) und Asphaltschichten (gem. RVS 08.16.01 bzw. 08.16.06) durchgeführt und ein zusammenfassender Bericht in Form eines PDF-Dokumentes erstellt werden.
Das beschriebene Programm ist unabhängig von den RVS zu beziehen und orientiert sich an der Lizenzgröße des RVS-ABOs. Die Lizenznehmerin kann zwischen unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Nutzungsdauern wählen.