Beschreibung |
Diese Richtlinie ist für alle Straßenbrücken und andere Kunstbauten im Zuge von Bundes- und Landesstraßen, auf welche im Zuge der Sondertransportabwicklung Bedacht zu nehmen ist, anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Art der Beschilderung
4. Angeführte Richtlinie
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 18.10.2009 durch Erlass BMVIT-300.041/0060-II/ST-ALG/2009 |