Schließen

Regelpläne zu den RVS 05.05.42/43/44

Die RVS 05.05.42 "Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen" regelt die Kennzeichnung und Absicherung von Arbeitsstellen auf Autobahnen, Autostraßen sowie sonstigen kreuzungsfreien Straßen, die baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und zumindest zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen (im folgenden „Autobahnen“).
Sie ist gemeinsam mit RVS 05.05.41 anzuwenden. In Bereichen mit einer bestehenden Verkehrsbeschränkung sind die Regelpläne sinngemäß anzuwenden.

Die RVS 05.05.43 "Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung" ist in Verbindung mit der RVS 05.05.41 auf Straßen mit zwei oder mehr durchgehenden Fahrstreifen in mindestens einer Fahrtrichtung anzuwenden, soferne sie nicht unter den Anwendungsbereich der RVS 05.05.42 fallen. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrsführung vor und in Baustellenbereichen.

Die RVS 05.05.44 "Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung" ist nur in Verbindung mit der RVS 05.05.41 auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung anzuwenden. Ist die Fahrbahnbreite für zwei Fahrstreifen nicht ausreichend, so ist diese RVS sinngemäß anzuwenden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrs führung vor und in Baustellenbereichen.

Jede der drei genannten RVS hat Regelpläne, die auch im DXF- oder CDR-Format erhältlich sind, folgend die Bestellscheine je RVS zur Bestellung der Regelpläne. Für RVS-ABO-Bezieher gibt es 50 % Rabatt.

Ersetzte Artikel auch anzeigen