Beschreibung |
Diese Richtlinie ist für das Verlegen und Anbringen von Leitungen der Ver- und Entsorgung dritter in und an neu herzustellenden Brücken an zu wenden. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, ist sie ebenfalls an vorhandenen Brücken und anderen Kunstbauten mit öffentlichen Verkehr im Sinne der RVS 13.03.11 an zu wenden. |