Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Mai 2017 AGB – Download
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (in der Folge kurz FSV genannt) ist ein gemeinnütziger Verein (BPD Wien, ZVR: 508962994), der seine Hauptaufgabe darin sieht, Erkenntnisse aus dem gesamten Straßen-, Eisenbahn- und Verkehrswesen im Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung weiterzuentwickeln, zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Die FSV dient der Forschung und Förderung im Straßen-, Eisenbahn- und Verkehrswesen mit dem Ziel, die Anwendung von Forschungsergebnissen in der Praxis durch die Festlegung einheitlicher technischer Standards zu erreichen. Der Verein ist eine Vereinigung von unabhängigen, ehrenamtlich tätigen Fachleuten für Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen. Der Verein unterstützt die Interessen seiner Mitglieder in fachtechnischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Belangen.
1 Geltungsbereich
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen der FSV gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der FSV. Festgehalten wird, dass wir mit Verbrauchern im Sinne des KSchG keine Verträge abschließen und sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Geschäfte mit anderen Unternehmern beziehen. Eine stillschweigende Zustimmung zu bzw. Anerkennung von anderslautenden Konditionen ist ausgeschlossen.
1.2. Allfällige entgegengesetzte, uns bekannte Geschäftsbedingungen des Kunden, werden, unabhängig davon, ob wir diesen widersprochen haben, ausgeschlossen.
1.3. Mit der Auftragserteilung werden unsere Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.4. Die FSV ist bemüht Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Auch wenn keine gendergerechten Formulierungen vorliegen, stehen selbstverständlich alle Leistungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen allen Geschlechtern offen
1.5. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf alle Lieferländer der Gesellschaft.
2 Vertragsabschluss und Rücktritt
2.1. Jede Bestellung bzw. Anmeldung ist verbindlich.
2.2. Auftragsbestätigungen werden im Allgemeinen nicht versandt.
2.3. Bestellungen können nicht rückgängig gemacht werden und gemäß Auftrag gelieferte Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht (Die bestehende Regelungen des KSchG werden dadurch nicht abgeändert). Für die Stornierung von Anmeldungen gelten zusätzlich die Bedingungen lt. Punkt 9.
2.4. Bei Abänderung einer Rechnung aufgrund (fehlerhafter) Kundenangaben oder Stornierung einer Bestellung werden einmalige Gebühren in Höhe von € 10,00 (exkl. MwSt.) fällig.
3 Preise
3.1. Es gelten die Konditionen und Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste, sofern nicht schriftlich bei Abschluss und/oder in unserer Auftragsbestätigung abweichende Konditionen festgelegt wurden.
3.2. Sämtliche angeführte Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich excl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Preise sind weiters ohne Versandspesen (Verpackungsmaterial und Porto) und Manipulationsgebühr (Zustelldienstgebühren, fremde Spesen und Forderungen, Handling sowie Vermittlungsgebühren) kalkuliert. Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager. Ausnahmen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Bei Auslandslieferungen können länderspezifische Zusatzabgaben hinzukommen.
3.3. Die FSV behält sich vor, Rechnungen ausschließlich auf elektronische Weise per E-Mail zu versenden. Der Kunde hat daher eine E-Mailadresse bekannt zu geben und empfängerseitig dafür zu sorgen, dass sämtliche elektronische Zusendungen ordnungsgemäß zugestellt werden können. Änderungen bei der E-Mail-Adresse sind unverzüglich bekannt zu geben.
3.4. Wir gewähren produktabhängig Mitglieder-, Abonnement(en)- oder Mengenrabatte. Es wird nur der jeweils zutreffende höchste Einzelrabatt gewährt. Sämtliche Rabatte werden nur bei direkter Auslieferung durch den Verkauf der FSV gewährt. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, dürfen zu Rabattpreisen bezogene Produkte nicht weitergegeben bzw. weiterverkauft werden.
3.5. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS), Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE), RVS- und RVE-bezogene Produkte, Regelwerke, Leistungsbeschreibungen (LB) sowie Software sind keine Buchhandelsartikel. Für diese Artikel wird kein Buchhandelsrabatt gewährt.
3.6. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen. Preisänderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten.
4 Lieferbedingungen
4.1. Die FSV ist bemüht, alle Bestellungen umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) zu bearbeiten.
4.2. Sofern in der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben ist, werden die bestellten Publikationen komplett mit allen Teilen geliefert.
4.3. Für den Erhalt eines Downloads benötigen Sie einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Werden die Artikel als Download bezogen, so ist der Download nur einmalig und über eine begrenzte Zeit von 7 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Beachten Sie für den Download etwaige Sicherheitseinstellungen. Sollte ein Download aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die FSV berechtigt, eine andere Art des Versandes (Heft, CD, …) zu wählen.
4.4. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Transporteur gemäß Art. 8/20 EVHGB auf den Kunden über. Schadenersatzansprüche für während des Transports entstandene Schäden sind an den Transporteur zu richten.
4.5. Sofern wir eine Rücksendung aus Kulanzgründen in einwandfreiem Zustand akzeptieren, sind wir berechtigt, eine Manipulationsgebühr in der Höhe von zumindest 10% des Verkaufspreises zu verrechnen. Der Betrag wird ausnahmslos als Gutschrift dem Kunden übersandt.
5 Zahlungsbedingungen
5.1. Die Bezahlung hat, wenn nicht anders vermerkt, binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung netto zu erfolgen (Fälligkeit). Bei Bestellungen außerhalb von Österreich erfolgt die Lieferung ausschließlich per Vorauszahlung. Bei Nachnahmesendungen sind die Rechnungsbeträge bei Übergabe der Ware fällig und an den Transporteur zu leisten. Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt.
5.2. Hat der Kunde 30 Kalendertage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, erfolgen weitere Lieferungen nur per Vorauszahlung, weiters treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger weiterer Voraussetzungen bedarf.
5.3. Bei Zahlungsverzug eines Kunden hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges von unserem Unternehmen der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen entsprechend in Sinne des §1 Abs. 1 Z 16 BWG konzessionierte Inkassounternehmen übermittelt werden. Die betriebene Forderung erhöht sich um die damit verbundenen Kosten. Es gelten 10 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt EUR 5,00.
5.4. Bei Nichtangabe der UID-Nr. wird auch innerhalb der EU die MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen.
5.5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von der FSV gelieferten Publikationen im Eigentum der FSV. Eine Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6 Urheberrecht
6.1. Sämtliche Publikationen und Software der FSV wie insbesondere Richtlinien, Merkblätter, Arbeitspapiere, Regelwerke, Leistungsbeschreibungen sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Website der FSV, ihre Form und ihre Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
6.2. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, dem Herausgeber vorbehalten.
6.3. Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhalts dieser Dokumente bzw. Daten auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger (z. B. auch die Weiterleitung per E-Mail) sind nur mit Zustimmung gestattet. (Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auch für innerbetriebliche Vervielfältigung.) Gelten für einzelne Produkte abgeänderte Urheberrechte, so ist dies am jeweiligen Produkt gesondert vermerkt.
6.4. Urheberrechtsverletzungen werden gerichtlich verfolgt, publiziert und Partnerorganisationen informiert.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich an:
Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
A-1040 Wien, Karlsgasse 5
E-Mail: office@fsv.at
7 Lizenzbedingungen
7.1. Die Nutzung jeglicher seitens der FSV angebotener Software unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des berechtigten Anbieters oder des jeweiligen Herstellers (Lizenzvertrag). Diese Bedingungen werden mit der entsprechenden Software als Datei übertragen oder sind beim Hersteller/berechtigten Anbieter der Software auf Anforderung erhältlich. Die Software darf nicht installiert werden, ohne dass der/die Nutzer/in zuvor die Bestimmungen des Lizenzvertrages akzeptiert.
7.2. Der Käufer hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der elektronisch gespeicherten Texte im Rahmen der erworbenen Lizenz. Er trifft alle Maßnahmen, damit diese elektronisch gespeicherten Texte unbefugten Dritten nicht bekannt werden. Dies gilt auch für die im Internet verfügbar gemachte Produktdatenbank als solche.
7.3. Eine Weitergabe der erworbenen Publikationen an andere (insbesondere gewerbliche Wiederverkäufer), gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich, ist untersagt.
7.4. Generell umfasst die Berechtigung zur Nutzung der bezogenen Publikationen nur einen Arbeitsplatz. Der Begriff „Arbeitsplatz“ entspricht einem (Netzwerk-)Rechner - Eine Serverinstallation, ein Zugriff über virtuelle Desktops oder terminal-ähnliche Installationen ist nicht gestattet. Bei ausgewiesenen Publikationen ist durch den Bezug bestimmter Lizenzen eine Erweiterung der Nutzungsart möglich.
7.5. Die FSV behält sich vor, im Rahmen der Lizenzvergabe den Kunden nach seinem Beschäftigungsstand und Umsatz einzustufen. Diese Einstufung ist Voraussetzung für den Bezug der Lizenzen. Hierbei gelten untenstehende Richtwerte. Weitere zu berücksichtigende Einstufungsvoraussetzungen können durch den Kunden nachgewiesen werden.
SMALL (S): bis zu 5 Beschäftigte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz (typischerweise Ziviltechniker, Sachverständige, Baumeister, Privatpersonen)
MEDIUM (M): bis zu 25 Beschäftigte bzw. bis zu € 10 Mio. Umsatz (typischerweise Ingenieur- bzw. Planungsbüros, Bauunternehmen, kleine Gemeinden)
LARGE (L): bis zu 100 Beschäftigte bzw. bis zu € 50 Mio. Umsatz (typischerweise Öffentliche Auftraggeber, Behörden, Ämter, Magistrate, Sektorenauftraggeber)
X-LARGE (XL): mehr als 100 Beschäftigte bzw. mehr als € 50 Mio. Umsatz (typischerweise Baukonzerne, Projektgesellschaften, ARGE)
SCHULVERSION: Schule bzw. der Universität/Fachhochschule gebunden mit Öffentlichkeitsrecht, keine Berechtigung für sonstige Einrichtungen mit Seminar-/Lehrbetrieb
8 Abonnement
8.1. Bestimmte Publikationen (RVS, RVE, Straßenforschungshefte, …) können im Abonnement bezogen werden. Die Abonnements sind mit verschiedenen Berechtigungen, die sich je nach Publikation und Lizenz im Leistungsumfang und in der Art der erlaubten Nutzung unterscheiden, erhältlich.
8.2. Als Abonnent ist einmalig Einstiegsgebühr zu entrichten und solange das Abonnement besteht, erhält der Abonnent automatisch die Nachlieferung zum jeweiligen Nachlieferungspreis zugesandt. Für ein ABO besteht eine Mindestbindedauer für ein Jahr (entspricht mindestens zwei Nachlieferungen), anschließend verlängert sich das Abo automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung kann generell zum Ende der jeweiligen Abo-Laufzeit erfolgen und muss schriftlich (per Fax oder Post) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.
8.3. Mit Abschluss des Abos erklärt sich der Kunde mit einer angemessenen Anpassung der Abo-Preise einverstanden. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Abopreises eintreten, dann ist ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der neue Abopreis zu entrichten.
8.4. Das Abonnement endet bei Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen oder durch Kündigung unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist (Je nach Publikation ist eine Mindestbindedauer zu beachten.). Mit der Kündigung endet der Abonnentenstatus. Ein neuerlicher Einstieg ist nur mit Bezug der Grundversion möglich. Die Stilllegung des Abonnements ist nicht möglich.
RVS- und RVE - digitales Abonnement
8.5. Die FSV gibt die sogenannte RVS-CD bzw. die RVE-CD heraus. Diese enthält den aktuellen Stand der Sammlung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bzw. Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE). Diese Sammlungen sind auf jeweils einem Datenträger erhältlich. Diese Datenträger und die darauf befindlichen Daten sind urheberrechtlich geschützt. (vgl. Pkt. 7). Leistungsbeschreibungen sind auf diesen Datenträgern nicht enthalten und sind nicht Teil der RVS- bzw. RVE-Abonnements.
8.6. Bei Bezug eines Abonnements erhalten Sie pro Jahr zwei Nachlieferungen, welche jeweils verrechnet werden. In Ausnahmefällen können auch mehr als zwei Nachlieferungen pro Jahr ausgeliefert und verrechnet werden.
8.7. Zum Öffnen, Lesen und Drucken der RVS/RVE muss der FSV-Reader (in der jeweils aktuellen Version) installiert werden. Eine Installation ist nur unter aktuellen Microsoft®-Betriebsystemen möglich. Bei Serverlizenzen ist die Software FSV-LocalServer zur Verwaltung und Aktivierung der Daten am Server (Windows Server 2003 oder Windows Server 2008) zu installieren. Zur Installation der Software sind Administratorenrechte erforderlich (Im Zweifel oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator).
8.8. Die FSV-Reader-Software besitzt die Funktion der monatlichen Aktualisierung (Update) über das Internet. Voraussetzung ist hier eine ausreichende Datenleitung. Diese Updates sind ein freiwilliges, kostenloses Service der FSV und nicht Teil des Leistungsumfanges der Nachlieferung. Es besteht daher kein Recht auf den Bezug von Updates bzw. eine andere Art der Zusendung.
8.9. Um die Software (Platzlizenz und Serverinstallation) nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung und Aktivierung durch die FSV notwendig. Diese Aktivierung kann mittels Internet oder telefonisch erfolgen. Bei der Aktivierung werden Identifikationsdaten des Rechners an die FSV übertragen. (Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht.) Durch die Aktivierung wird die Software im Rahmen der Lizenz nutzungsfähig. Die ausgedruckten RVS/RVE sind durch Aufdrucken des Namens oder der Firmenbezeichnung des Kunden personalisiert (Schriftzug „Schulversion“ bei Schulversion).
8.10. Die RVS/RVE-CD wird in verschiedenen Lizenzen angeboten. Vor Lizenzvergabe wird der Kunde entsprechend eingestuft (S, M, L, XL). Ein Wechsel zwischen den Lizenzen sowie die Kombination verschiedener Lizenzen ist prinzipiell nicht vorgesehen, im Einzelfall können aber dementsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
Einmallizenz 1-Platz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Arbeitsplatz. Die Einmallizenz beinhaltet weder monatliche Updates noch Nachlieferungen. Kein Bezug für M, L und XL-Kunden.
Abolizenz 1-Platz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Arbeitsplatz. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein Bezug für M, L und XL-Kunden.
Abolizenz 2-Platz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf bis zu zwei Arbeitsplätzen. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein Bezug für M, L und XL-Kunden.
Abolizenz 5-Platz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf bis zu fünf Arbeitsplätzen. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein Bezug für L und XL-Kunden.
Büro-Serverlizenz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist nur innerhalb einer
Unternehmung (eine juristische Person), die den Lizenzeinstufungen S oder M entspricht, gestattet. Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Kein Bezug für L und XL-Kunden, mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltung
Konzern-Serverlizenz: Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern je Unternehmung des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist innerhalb mehrerer Unternehmungen (mehrere juristischer Personen) möglich, sofern diese mehrheitlich im Eigentum des Kunden stehen. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung). Ein Bezug durch L und XL-Kunden wird empfohlen.
Schulversion 2-Platz Lizenz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf bis zu zwei Rechnern derselben Schule / Institutes (= Bildungseinrichtung auf sekundärer oder tertiärer Ebene) zum ausschließliche Zwecke des Lehrbetriebes und der Herstellung von Unterrichtsmitteln (z.B. Skripten). Keine kommerzielle Nutzung. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).
Schullizenz Serverlizenz: Diese Lizenz berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Schul-Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Schulrechnern (Schülernotebooks) je Schule/Institut (= Bildungseinrichtung auf sekundärer oder tertiärer Ebene). Die Verwendung ist ausschließlich für Schulzwecke innerhalb des Institutes gestattet und nur bei aufrechter Netzwerkverbindung mit dem Server möglich. Drucken ist nicht gestattet. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).
9 Veranstaltungen
9.1. Von der FSV werden Veranstaltung, wie Infonachmittage, Seminare, ein- oder mehrtägige Vortragsveranstaltung alleine oder in Kooperation organisiert und durchgeführt.
9.2. Mitglieder der FSV (gem. den Statuten der FSV) erhalten spezielle Konditionen. Bei der Anmeldung ist daher „Mitglied der FSV“ auf der Anmeldung zu vermerken. Ohne diesen Vermerk können wir diese speziellen Konditionen leider nicht berücksichtigen.
9.3. Bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltung wird ab dem zweiten Teilnehmer der selben Organisation einen Teamdiscount gewährt. Diese speziellen Konditionen können aus organisatorischen Gründen nur bei gleichzeitiger, gemeinsamer Anmeldung gewährt werden.
9.4. Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Bedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen bzw. vorab nachzuweisen.
9.5. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
9.6. Der Teilnehmerbeitrag schließt die Kosten für Teilnahme, Unterlagen und Verpflegung – wenn nicht anders angeführt - ein. Übernachtungen sind - wenn nicht anders angeführt - im Beitrag nicht enthalten. Werden Veranstaltungen in mehreren Teilen geführt, so kann die Veranstaltung, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, nur als Ganzes gebucht werden. Bei einem teilweisen Besuch einer Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zum Nachholen nicht besuchter Teile besteht nicht.
9.7. Stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, sind diese, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag enthalten und werden nur im Rahmen der Veranstaltung in gedruckter Form vor-Ort ausgegeben. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist im Allgemeinen nicht möglich. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt bzw. weitergegeben werden.
9.8. Zu Tests (Prüfungen) werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75% der zugehörigen Schulung besucht haben. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter.
9.9. Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die Teilnehmer werden davon nötigenfalls rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Die FSV behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Veranstaltungszeit, der Vortragenden, der Vortragsinhalte, Moderatoren, Begrüßenden sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. Hieraus entsteht kein Rücktrittrecht für Teilnehmer, Aussteller oder Sponsor.
9.10. Die FSV behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmeranzahl (Beteiligung) die Veranstaltung kurzfristig, spätestens 3 Werktage vor Beginn, abzusagen bzw. auf einen anderen Termin oder Standort zu verlegen. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der FSV sind daraus nicht abzuleiten. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
9.11. Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder per E-Mail, steht dem/-r Teilnehmer/-in als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnen. Rücktrittserklärungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
9.12. Da die Veranstaltungsplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, müssen wir für Abmeldungen ab 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnen. Bei kostenlosen Veranstaltungen wird eine Aufwandentschädigung von pauschal € 25,00 verrechnet. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie zeitgerecht eine/-n Ersatzteilnehmer/-in nominieren. Der ursprüngliche Kunde bleibt jedoch für den Veranstaltungsbeitrag haftbar. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen bei der FSV. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax oder Post) entgegengenommen.
9.13. Die Vortragenden werden von der FSV eingeladen. Die von ihnen präsentierten Meinungen und getätigten Aussagen, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, müssen nicht unbedingt die Meinung der FSV darstellen.
9.14. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.
9.15. Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen kann die FSV oder deren Vertreter Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.
9.16. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, wenn eine Anwesenheit in Höhe des jeweils erforderlichen Prozentsatzes (in der Regel 75%) vorliegt. Sofern ein Test (Prüfung) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und der Test (Prüfung) erfolgreich abgelegt wurde. Teilnahmebestätigungen bzw. Zeugnisse werden im Rahmen der Veranstaltung kostenlos ausgestellt und übergeben. Bei postalischer Nachsendung werden die entsprechenden Manipulationsgebühren verrechnet. Teilnahmebestätigungen bzw. Zeugnisse können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Hierfür werden € 15,00 Duplikatsgebühr sowie die entsprechende Manipulationsgebühr verrechnet.
9.17. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10 Haftung
10.1. Die von der FSV publizierten Informationen werden mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft; dennoch können (u.a. auch aus technischen Gründen) Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Publikationen der FSV erfolgen daher ohne Gewähr. Diese Einschränkung gilt auch bei Beratungen oder der Beantwortung von Anfragen.
10.2. Die FSV behält sich Druckfehler in ihren Publikationen, auch auf ihrer Homepage oder in Veranstaltungsprogrammen vor.
10.3. Die Haftung der FSV für die von ihr vertriebenen Produkte und für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser entstehen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haftet die FSV nur für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der FSV verursacht wurden. Zudem wird die Höhe von Schadenersatzansprüchen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag der Ware begrenzt.
10.4. Die FSV betreibt die Internetplattform www.fsv.at nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und übernimmt daher insbesondere im Hinblick auf die technischen Eigenschaften keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder den unterbrechungsfreien, jederzeit abrufbaren Betrieb der gegenständlichen Plattform und ihrer Inhalte. Für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität und/oder die Vollständigkeit sowie direkte oder indirekte Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), wird von der FSV keine Haftung übernommen. Die FSV hat das Recht Inhalte kurzfristig zu ändern bzw. zu löschen ohne vorab das Einverständnis der Einsteller einzuholen. Dies gilt insbesondere bei rechtswidrigen oder anstößigen Inhalten.
11 Datenverarbeitung und Datenschutz
11.1. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bedient sich die FSV einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten.
11.2. Der Kunde erklärt sich mit der automationsgestützten Datenverarbeitung seiner Kundendaten und der Zusendung (elektronischer) Post ausschließlich für eigene Zwecke einverstanden. Die Einwilligung zur Zusendung allgemeiner und spezifischer Informationen bzw. des FSV-Newsletters kann jederzeit widerrufen werden.
11.3. Die FSV trägt dafür Sorge, dass die Daten der Kunden Dritten nicht zugänglich werden.
12 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1. Für den Geschäftsverkehr mit in- und ausländischen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig sind. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
A-1040 Wien, Karlsgasse 5
Tel.: +43 (1) 585 55 67
Fax: +43 (1) 585 55 67-99
E-Mail: office@fsv.at
DVR: 0996793
UID: ATU45400506
ZVR: 508962994
Wien, am 1. Mai 2017