Diese RVS ist zur Verwaltung von Wegweiserbrücken im hochrangigen Verkehrswegenetz im Rahmen einer EDV-gestützten Bauwerksdatenbank anzuwenden.
Wegweiserbrücken im Sinne dieser RVS sind Bauwerke/Konstruktionen, die der Aufnahme von Wegweisern, Verkehrsbeeinflussungs-, Steuerungs-, Mautanlagen u.dgl. dienen.
Ob eine Prüfverpflichtung gemäß RVS 13.03.51 gegeben ist, wird bei den Zuständigkeiten unter Nennung der Organisationseinheit festgelegt (s. auch RVS 13.04.01, Pkt. 4.3).