Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltmischgut anzuwenden, das auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut wird. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 3 Allgemeines 4 Einteilung und Kennzeichnung 5 Bestandteile 6 Herstellung von Asphaltmischgut 7 Anforderungen an Asphaltmischgut 8 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 9 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 24.01.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0008-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |