1 Hinweis zur Anwendung der RVS 08.97.05, 08.16.01 und 11.03.21, jeweils Stand Februar 2010 sowie RVS 08.97.06 und 08.16.06, jeweils Stand April 2013 im Zu sammenhang mit den in diesen RVS angeführten ÖNORM B 358x
2 Hinweis zur Bezeichnung von Asphaltmischgut
3 Anforderungen an die Asphaltmischgüter
4 Anforderungen an Gesteinskörnungen
5 CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut
6 Gültigkeit des RVS-Arbeitspapieres
7 Angeführte Richtlinien und Normen