Diese RVS ist nur in Verbindung mit der RVS 05.05.41 auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung anzuwenden. Ist die Fahrbahnbreite für zwei Fahrstreifen nicht ausreichend, so ist diese RVS sinngemäß anzuwenden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Verkehrsführung vor und in Baustellenbereichen.
Es werden gemäß RVS 05.05.41 folgende Fälle von Arbeitsstellen unterschieden:
- Arbeitsfahrten
- Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
- Arbeitsstellen von längerer Dauer