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RVS Richtlinien & Merkblätter
13 Qualitätssicherung bauliche Erhaltung
13.01 Bauliche Straßenerhaltung
13.01.40 Asphaltstraßen



RVS 13.01.42 Verfüllen von Rissen
März 2020

Beschreibung

Waren, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der
Türkei in Verkehr gebracht werden oder die ihren Ursprung in einem EFTA-Staat haben, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, und dort rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, gelten als vereinbar. Die Anwendung unterliegt der Verordnung
(EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr
gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (ABl. L 218 vom
13.8.2008, S. 21).

Inhaltsangabe

0 Vorbemerkungen
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
4 Vergussmassen
5 Bauliche Maßnahmen
6 Verfahren für Risssanierung
7
Ausführung
8 Anforderungen
9 Prüfungen
10 Prüfverfahren
11 Abnahme
12 Gewährleistung
13 Ersatzprüfung
14 Prüfkosten
15 Angeführte Richtlinien und Normen
16 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 20
Ausgabedatum 1. März 2020
Verbindlich Ja, verbindlich mit 21.02.2020 durch Erlass 2020-0.094.508
Notifikationsnummer 2019/52/A
Arbeitsausschuss A03 Erhaltung
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 35,00 € 10 %
Download 35,00 € 10 %
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