Beschreibung |
Waren, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei in Verkehr gebracht werden oder die ihren Ursprung in einem EFTA-Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, und dort rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, gelten als vereinbar. Die Anwendung unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 21).
|
Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Vergussmassen 5 Bauliche Maßnahmen 6 Verfahren für Risssanierung 7 Ausführung 8 Anforderungen 9 Prüfungen 10 Prüfverfahren 11 Abnahme 12 Gewährleistung 13 Ersatzprüfung 14 Prüfkosten 15 Angeführte Richtlinien und Normen 16 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen
|
Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 21.02.2020 durch Erlass 2020-0.094.508 |