Diese RVS ist für die Planung und Konstruktion von Schachtbauwerken, Stützbauwerken, Tunneln und Wannen der Straßen- und Schieneninfrastruktur, die in offener Bauweise im Lockergestein hergestellt werden, anzuwenden.
Für Tunnelbauwerke, die in geschlossener Bauweise hergestellt werden, ist die RVS 09.01.42 anzuwenden.
Die Planung und Konstruktion von Bauwerken des Nahverkehrs in Hochlage (U-Bahn, Straßenbahn) sind entsprechend den ergänzenden Bestimmungen des Betreibers auszuführen.
Für Sanierungen gilt diese RVS sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht.