Beschreibung |
Diese Richtlinie ist für die Ausbildung und Aufstellung von Kilometerzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
0. Vorbemerkungen
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Ausbildung
4. Anordnung
5. Aufstellung
6. Angeführte Richtlinien
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 19.11.1996 durch Erlass ZI. 800.041/57-VI/1/96 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |
Arbeitsausschuss |
STB10 Verkehrszeichen und Wegweisung |