Diese RVS ist für Straßentunnel und Galerien, die mit Betriebs- und oder Sicherheitseinrichtungen (BuS) ausgerüstet sind, anzuwenden.
Sie regelt die Maßnahmen für die Instandhaltung, Kontrolle und Prüfung der elektrotechnischen und maschinellen Einrichtungen sowie sonstiger Sicherheitseinrichtungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten und anzuwenden.
Zudem wird in dieser RVS auf ein Bewertungsverfahren eingegangen, mit welchem eine Zustandsbewertung von elektrotechnischen und maschinellen Einrichtungen ermöglicht wird. Diese Zustandsbewertung kann die Basis für die Entscheidungsfindung etwaiger Instandsetzungsmaßnahmen bilden.