Diese RVS ist für die Erarbeitung der bautechnischen und geotechnischen Grundlagen für die Projektierung von Tunnelprojekten in offener und geschlossener Bauweise, im bebauten bzw. urbanen Bereich, in Lockergestein-dominierten Gebirgen anzuwenden. Im bebauten Gebiet im Festgestein gilt diese RVS sinngemäß. Für eigenständige Bauprojekte zur Errichtung von Stollen (Ausbruchsquerschnitt kleiner 20 m2) im bebauten Bereich kann diese Richtlinie ebenfalls sinngemäß angewendet werden (z.B. Kollektoren, Kanäle).
Diese RVS behandelt die Vorarbeiten, welche im Rahmen der Fachgebiete Geologie, Hydrogeologie, Hydrologie, Geotechnik, Einbauten, Bebauung, Abfallwirtschaft, Boden- und Wasserchemie und Kampfmittel erforderlich sind sowie den zugehörigen Aufgabenumfang. Darüber hinaus werden im Fachgebiet Bebauung auch Belange zu Erschütterung, Archäologie und Denkmalschutz berücksichtigt. Die zu bearbeitenden Fachgebiete sind entsprechend der Projektspezifika festzulegen und gegebenenfalls zusammenzufassen.
Die Kontrolluntersuchungen (s. Pkt 7) für das ausgeschriebene bzw. das in Ausführung begriffene Tunnelprojekt sind keine Vorarbeiten im eigentlichen Sinne, sie werden aber in dieser RVS aus Gründen der thematischen Zugehörigkeit und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der ÖNORM EN 1997-1 ergänzend mitbehandelt.
Die Überwachungsmaßnahmen nach Baufertigstellung (z.B. gemäß ÖNORM B 1997-2, Pkt. 6.2.4) sind nicht Gegenstand dieser RVS.