Beschreibung |
Für Mauerungsarbeiten bei der Herstellung von Brücken, Verkehrsbauwerken und allenfalls mit diesen zu errichtenden Nebenobjekten, wie Sohlstufen, Stiegenanlagen, Ufer- und Stützmauern, die aus Naturstein- oder Kunststeinmaterial ausgeführt werden, ist diese RVS maßgebend.
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Inhaltsangabe |
1. Allgemeines
2. Anforderungen
3. Ausführung
4. Prüfung
5. Abnahme
6. Angeführte Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 26.07.1993 durch Erlass ZI. 800.041/24-VI/1/93 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |