Präambel
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von der Bundeswettbewerbsbehörde als wettbewerbswidrig gesehen wurden.
Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure konzentrierten sich in der Folge darauf, für die vielen Bereiche der Ingenieur - Dienstleistungen Ziel- und Aufgabenbeschreibungen bzw. adäquate und zeitgemäße Leistungsbilder, insbesondere für den Brückenbau als Information und Hilfestellung für die Auftraggeber und Auftragnehmer zu erarbeiten und bereit zustellen. Die Bundessektion Ingenieurkonsulenten sieht nach wie vor in der Erstellung und Publikation der eigenen Leistungsbilder eine wichtige Aufgabe.
Der modulare Aufbau ist wie folgt konzipiert:
Modul 1 (=RVS 06.01.41)
Dieses umfasst jeweils die Ziel- und Aufgabenbeschreibung für den betreffenden Ingenieurbereich und legt die einzelnen Leistungsbilder dar.
Modul 2 (=RVS 06.01.42)
Für die im Modul 1 angeführten Leistungsbilder werden die Grundlagen für die Kalkulation der jeweiligen Ingenieurleistung erarbeitet und dargelegt.
Anwendungsbereich:
Diese RVS ist für die Ziel- und Aufgabenbeschreibung von Leistungen für die Planung und Nachprüfung von Brückenbauwerken, Überbauungen, Wannenbauwerken und Stützbauwerken anzuwenden.
Diese Bauwerke können als Beton-, Stahl- und Holzkonstruktionen sowie in sonstigen Metall- und Kunststoffkonstruktionen und als Kombinationen aus diesen (Verbundkonstruktionen) beschrieben werden.
Auf Basis von objektivierten, signifikanten Parametern der zu planenden Bauwerke wird eine differenzierte Darstellung der Leistungsbilder vorgenommen.
Wenn Sie diese RVS bestellen wollen, bestellen Sie bitte die RVS 06.01.42, da diese aus lizenzrechtlichen Gründen auch die RVS 06.01.41 enthält.