Diese RVS ist für die Herstellung von Schalung und der dazugehörigen Gerüstung anzuwenden. Es gilt die ÖVBB-Richtlinie „Sichtbeton-Geschalte Betonflächen“, sofern in der RVS 08.06.01 sowie in dieser RVS und in den Ausschreibungsunterlagen nichts Anderes bestimmt ist. Allenfalls ist auch die ÖVBB-Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke - Weiße Wannen“ zu berücksichtigen.
Die Detailplanung von Schalung (Festlegung der Schalungsklasse, der Trennmittel u.dgl.) und die dazugehörigen Gerüstung (Lehrgerüste, mobile Vorbaugerüste, Abstützungen u.dgl.) obliegt dem Auftragnehmer (AN).