Diese RVS ist auf das Herstellen von Pflasterstein- und Pflasterplattendecken sowie Randeinfassungen aus Natur- oder Kunststeinmaterial anzuwenden.
Dabei wird vorausgesetzt, dass die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere die ÖNORM B 2214, Bestandteil des Bauvertrages sind.
Grünfugen werden in dieser RVS nicht behandelt.