Beschreibung |
Diese RVS gilt für Fugenabdichtungen im Zuge des Neubaues und der Instandsetzung von Brücken, Verkehrsbauwerken und Nebenobjekten.
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Inhaltsangabe |
1. Allgemeines
2. Anforderungen
3. Ausführung
4. Prüfungen
5. Abnahme
6. Angeführte Richtlinien und Normen
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Ersetzt am |
1. November 2024 durch RVS 08.07.04 Abdichtung von Fugen (November 2024) |
Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 24.09.1997 durch Erlass ZI. 800.041/67-VI/A/1/97 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS wurde gemäß der Richtlinie des Rates 83/189/EWG idgF notifiziert. |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |