| Beschreibung | Diese RVE ist auf Eisenbahnanlagen und dazu gehörende Freiflächen anzuwenden.Sie regelt das Manipulieren (Umfüllen bzw. das Ab- und Befüllen) von brennbaren Flüssigkeiten, Altölen und Biodiesel auf Eisenbahnanlagen ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen und verweist ggf. auf die Lagerbestimmungen.
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	| Inhaltsangabe | 0 Vorbemerkungen1 Anwendungsbereich
 2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
 3 Allgemeines
 4 Gültigkeit der Bedingungen für die jeweiligen Anlagentypen und Beteiligten
 5 Nutzungsbedingungen
 6 Betrieb, Umwelt
 7 Instandhaltung
 8 Brandschutz
 9 Bau, Ausrüstung und Kennzeichnung von Anlagen
 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Erlässe
 11 Anhang
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	| Verbindlich | Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen! |