Diese RVS ist für die Planung und Konstruktion von Tunnelbauwerken für Eisenbahnen, Bahnen des Nahverkehrs (z.B. U-Bahn, Straßenbahn), Straßentunneln sowie vergleichbaren
Bauwerken anzuwenden, die im von Lockergestein dominierten Gebirge unter Bebauung in geschlossener Bauweise hergestellt werden.
Für Stollen ist die RVS sinngemäß anzuwenden.
Sie enthält nur für die Neue Österreichische Tunnelbaumethode (NÖT, NATM) – identisch dem Bauverfahren des zyklischen Vortriebes gemäß ÖNORM B 2203-1 – verfahrensspezifische Festlegungen.
Bei artverwandten Bauverfahren ist die Richtlinie sinngemäß anzuwenden.
Für Tunnelbauwerke, die mittels offener Bauweise hergestellt werden, ist die RVS 09.01.41
anzuwenden.
Für Sanierungen gilt diese RVS sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht