Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, welche aus Asphaltmischgut auf Grundlage des GVO-Ansatzes gemäß der RVS 08.97.06 hergestellt und die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetze oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden. Bei einem zwei- oder mehrschichtigen Aufbau sind alle neu herzustellenden Schichten entweder empirisch oder gebrauchsverhaltensorientiert zu konzipieren. Eine gleichzeitige Anwendung beider Konzepte ist nicht zulässig. Konzept für den Schichtaufbau: Die Ausführung nur einer bituminösen Schichte nach dem GVO-Ansatz ist bei Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine sorgfältige Zustandserhebung des Bestandes voraus. Bei Neubau oder Erneuerungsmaßnahmen (Austausch der gesamtengebundenen Konstruktion) sind alle bituminös gebundenen Schichten nach dem GVOAnsatz zu konzipieren. Zweischichtige Asphaltkonstruktionen in flexibler Bauweise (Asphalt auf ungebundenen Schichten) sind aus einer bituminösen Trag- (AC bin oder AC trag) und einer Deckschicht herzustellen. Zweischichtige Asphaltkonstruktionen in halbstarrer Bauweise (Asphalt auf stabilisierten Schichten) sind aus einer bituminösen Trag- (AC bin) (s. Pkt. 2) und einer Deckschicht herzustellen. Drei- oder mehrschichtige Asphaltkonstruktionen sind aus zwei bituminösen Trag- (AC bin und/ oder AC trag), Binder- und einer Deckschicht herzustellen. Festzustellen ist, dass die untere der beiden bituminösen Tragschichten die höhere Anforderung an den Widerstand gegen Ermüdung aufzuweisen hat.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Asphaltmischgut 4 Einbau von Asphaltmischgut 5 Verdichtung 6 Verkehrsfreigabe 7 Anforderungen 8 Übernahme und Gewährleistung 9 Abnahme-, Eingrenzungs- und Ersatzprüfungen sowie Abrechnung 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 11 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 01.09.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0027-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |