Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltmischgut auf Grundlage des gebrauchsverhaltensorientierten (GVO-) Ansatzes anzuwenden, das auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut wird. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetze oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS ist besonders für die Entwicklung von neuen Asphaltkonzepten unter Einsatz von speziellen Zusätzen (Bindemittelsystemen) oder unter Einsatz von – im Vergleich zum Mischgutansatz gemäß RVS 08.97.05 – höheren Massenanteilen von Asphaltgranulat geeignet. Die GVO-Mischgutsorten sind vorrangig für Bundesstraßen A und S sowie hochbelastete Landesstraßen B und L vorgesehen (Lastklassen LK163 bis LK1,3). Die GVO-Mischgutsorten dürfen sinngemäß auch für ähnliche, private, hochbelastete Flächen angewendet werden. Für Asphaltschichten, welche aus Asphaltmischgut auf Grundlage des GVO-Ansatzes gemäß dieser RVS hergestellt werden, ist die RVS 08.16.06 anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 3 Allgemeines 4 Einteilung, Kennzeichnung und Verwendung von Asphaltmischgut 5 Bestandteile des Asphaltmischgutes 6 Herstellung von Asphaltmischgut 7 Anforderungen 8 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 9 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen 10 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 01.09.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0026-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |