Beschreibung des Aufgabengebietes
Der Ausbau von breitbandiger Datenkommunikation soll in Österreich zügig vorangetrieben werden. Ultraschnelle Breitbandnetze benötigen eine geeignete Leerrohr-Infrastruktur, in der Lichtwellenleiterkabel (LWL) geführt werden. Schlitzgräben im Bankett werden bereits als alternative wirtschaftliche Baumethode entlang bituminös befestigter Verkehrsflächen angewandt und werden durch diese RVS einer technischen Regelung unterzogen.
Der Arbeitsausschuss befasst sich mit der Baumethode der Herstellung eines Schlitzes in den bituminös gebundenen Schichten von Asphaltstraßen, mit der Herstellung von Schlitzgräben im Bankett, sowie mit der Herstellung von Schlitzgräben in Grünstreifen zur Verlegung von Datenkabeln.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Der Arbeitsausschuss nahm im Jahr 2023 die Arbeit wieder auf. Als dritte RVS wurde mit der Bearbeitung der RVS 03.08.13, “Schlitzgräben im Grünstreifen” begonnen. Zu diesem Zweck wurden bereits im Jahr 2021 von einem Unternehmen mit dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Dr. techn. Michael Berger umfassende Untersuchungen in Bezug auf die Standfestigkeit sowie die vorhandenen und erforderlichen Materialsieblinien in Hinblick auf diese Bauweise in Niederösterreich untersucht. Im Herbst 2022 wurde diese Verlege - Methode auf zwei Strecken in der Steiermark getestet. Die Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen wurden in der Sitzung im Juli 2023 präsentiert.
In weiteren Sitzungen des Jahres 2023 wurde gemeinsam der Motivenbericht für diese RVS erstellt und mit der Bearbeitung begonnen. Der Motivenbericht wurde den Gremien der FSV vorgelegt. Am 21.12.2023 wurde er seitens des Vorstandes der FSV genehmigt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
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Fertigstellung der Bearbeitung der RVS 03.08.13 „Schlitzgräben im Grünstreifen“ für die Verlegung von Breitbandinternetkabel außerhalb des befestigten Straßenbereiches mittels Kabelfräse und Kabelpflug und Einleitung des Begutachtungsverfahrens.
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Überarbeitung der RVS 03.08.61 „Schlitzgräben“ (im befestigten Straßenoberbau) samt Änderung der Nummerierung