Beschreibung des Aufgabengebietes
Erstellung und bei Bedarf Aktualisierung bzw. Ergänzung der RVS 12.01.11 „Wirtschaftlicher Umgang mit Materialien der Straßenerhaltung“:
Die diversen Abfallgesetze sowie der Bundesabfallwirtschaftsplan geben in Österreich strenge Richtlinien für die Verwertung von Abfällen vor, nahmen dabei aber bis zum BAWP 2011 nur Rücksicht auf die allgemeine Situation der Bau- und Abfallwirtschaft in Österreich.
Ziel des Stb08 war und ist es daher gegebenenfalls durch entsprechende Untersuchungsreihen die Umweltrelevanz der Materialien aus der Straßenerhaltung zu prüfen und dem entsprechende umweltverträgliche, wirtschaftliche und praxistaugliche Verwertungswege zu finden (FSV-Schriftenreihe Heft Nr. 012).
Um diese Verwertungswege rechtskonform anwenden zu können, leistete der Arbeitsausschuss auch Vorarbeit und Input für die Recyclingbaustoff-Verordnung sowie den BAWP 2017 und soll mittelfristig weiterhin fachlichen Input für diverse Verordnungs- bzw. Gesetzesnovellen im Hinblick auf Materialverwertung erarbeiten.
Bei den behandelten Materialien handelt es sich um die Verwertung/Behandlung von:
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Ausbauasphalt, Asphaltfräsgut, Asphaltaufbruch
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Bodenaushubmaterial inkl. Sandfang, Steinsperren, Ausschotterungsbecken (Geschiebesperren), Felsräumungen, Bodenfiltermaterial
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Bankettschälgut und Grabenräumgut
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Einkehrsplitt aus der Frühjahrskehrung
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Einkehrgut aus der Ganzjahreskehrung
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Grünschnitt sowie Baum- und Strauchschnitt
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Am 16. Jänner 2023 wurde seitens BMK der BAWP 2023 veröffentlicht, der wesentliche Änderungen/Einschränkungen für die Verwertung von Bankettschälgut enthält. Diese Änderungen wurden in die bereits aufgrund der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019, der Abfallverzeichnisverordnung 2020, der DVO-Novelle 2021 sowie der AWG-Novelle 2021 überarbeitete und Anfang 2022 begutachtete RVS 12.01.11 eingearbeitet und auch die entsprechenden Formblätter aktualisiert. Nach Prüfung durch den Fachbeirat wurde die RVS mit 01. August 2023 neu veröffentlicht.
Aufgrund zahlreicher personeller Änderungen im Arbeitsausschuss, vor allem aufgrund von Pensionierungen, wurde im Herbst 2023 eine 2-tägige Präsenzsitzung mit Kennenlernen der neuen Mitglieder, Vorstellung der bisherigen Arbeit des Arbeitsausschusses und Abstimmung der weiteren Tätigkeiten abgehalten.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Erforderlichenfalls sollen Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen z.B. der angekündigten Novelle der DVO, welche die in der RVS behandelten Materialien betreffen im Arbeitsausschuss erarbeitet werden.
Die Arbeit des Ausschusses soll inhaltlich weitergeführt werden, indem auf Grund neuer Erkenntnisse und Anforderungen aus der Praxis, Erhebungen und gegebenenfalls Regelungen zu bisher nicht in der RVS behandelten Materialien diskutiert werden.