Beschreibung des Aufgabengebietes
Das Arbeitsgebiet umfasst den Bereich der Tunnelausrüstung mit der RVS 09.02.22.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Folgende Punkte wurden 2023 bearbeitet:
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Einarbeitung der bisher durchgeführten RVS-Abänderungen;
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Das Kapitel Funk wurde in die Funk RVS 09.02.61 integriert;
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Das Kapitel Videoanlagen und Videobild- Auswertung und Speicherung wurde überarbeitet;
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Das Kapitel Inbetriebnahme von Tunnelanlagen wurde überarbeitet;
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Die Vorgaben gemäß Bauproduktenverordnung (Kabel) wurden eingearbeitet
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Der Einsatz von druckneutralen Türen und Schiebetüren in Fluchtwegen wurde geprüft und das Kapitel Türen wird für den Einsatz von Drehflügel-, Drehschiebe- oder Schiebetore und Türe angepasst;
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Der Vorschlag zum Entfall der FLN-S wurde an den T12 weitergegeben;
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Prüfung der Vorgaben Notrufkabinen im Vorportal oder Änderung auf Notrufsprechstelle;
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Überarbeitung des Kapitels Tunnelsteuerung und Datenübertragung und Anpassung and den Stand der Technik sowie an die Vorgaben des NIS-Gesetzes.
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Evaluierung der Energieversorgung eines Tunnels (USV-PV-Speicher)
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Folgende Punkte sind für 2024 vorgesehen:
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Vorgaben hinsichtlich Energieeffizienz (Umfang und Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen in Betriebsgebäuden und Elektronischen im Tunnel)
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Überarbeitung der Verkehrssteuerungsmatrizen
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Evaluierung und ggf. Spezifikation einer möglichen Sensorfusion
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Evaluierung hinsichtlich internationalen Qualitätssicherungsmethoden (RAMS etc.) und der Anwendbarkeit in der Richtlinie
Die Überarbeitung der RVS 09.02.22 wird fortgesetzt, bis Ende 2024 soll eine Überarbeiteter Entwurf gemäß Motivenbericht der RVS 09.02.22 vorliegen.