RVS 06.01.21-23 "Leistungsbilder Straßenplanung"
Diese RVS, ausgegeben am 01.01.2020, sind als Ziel- und Aufgabenbeschreibung und Aufwand- und Kostenabschätzung von Leistungen für die Planung von Straßen anzuwenden.
RVS: 06.01.21:
Diese RVS ist als Ziel- und Aufgabenbeschreibung von Leistungen für die Planung von Straßen anzuwenden.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass derartige Leistungen mit den nachfolgenden Ausführungen nicht erschöpfend beschrieben werden können und von Fall zu Fall der erwarteten Leistung und dem damit verbundenen Umfang anzupassen sind. Sie dient weiters als Grundlage für die in RVS 06.01.22 und RVS 06.01.23 beschriebenen Aufwands- und Kostenabschätzungen.
Die tatsächlich zu erbringenden Leistungen können von den hier beschriebenen Leistungsbildern abweichen. Die vorliegenden Ausführungen sind als Hilfestellungen gedacht, die im Einzelfall den gestellten Aufgaben anzupassen sind.
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RVS: 06.01.22:
Diese RVS ist als Kalkulationshilfe zur Honorarermittlung für die Projektierung von Freilandstraßen gemäß dem in der RVS 06.01.21 enthaltenen Leistungsbild anzuwenden.
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RVS: 06.01.23:
Diese RVS ist als Kalkulationshilfe zur Honorarermittlung für die Projektierung von Freilandstraßen und Ortsdurchfahrten gemäß dem in der RVS 06.01.21 enthaltenen Leistungsbild anzuwenden. Für Gemeindestraßen (ausgenommen größere Städte) ist diese RVS sinngemäß anzuwenden. Shop
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