Schließen

RVS Richtlinien & Merkblätter
13 Qualitätssicherung bauliche Erhaltung
13.03 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten



RVS 13.03.11 Straßenbrücken
Oktober 2011

Beschreibung

Diese RVS ist für Brücken im Zuge von Straßen und Wegen anzuwenden. Als Brücken im Sinne dieser RVS gelten Bauwerke mit einer senkrechten lichten Weite von über 2 Metern. verwandte Kunstbauten wie Lawinen- und Steinschlaggalerien, überschüttete Tunnelbauwerke u.dgl., für die keine gesonderten Prüfvorschriften bestehen, sind gleichfalls gemäß dieser RVS zu überwachen, zu kontrollieren und zu prüfen.

 

Die Behebung der Mängel und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.

Inhaltsangabe

1.    Anwendungsbereich

2.    Begriffsbestimmungen

3.    Allgemeines

4.    Laufende Überwachung

5.    Kontrolle

6.    Prüfung

7.    Angeführte Richtlinien, Normen und Literatur

8.    Zusätzlich zu beachtende Richtlinien, Normen und Literatur

9.    Anhang

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 29
Ausgabedatum 1. Oktober 2011
Ersetzt am 1. Juli 2021 durch RVS 13.03.11 Straßenbrücken (Juli 2021)
Verbindlich Ja, verbindlich mit 11.10.2011 durch Erlass BMVIT-300.041/0086-IV/ST-ALG/2011
Arbeitsausschuss BR07 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 44,00 € 10 %
Download 44,00 € 10 %
Dieses Produkt besteht aus folgenden Artikeln