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RVS Richtlinien & Merkblätter
15 Brücken
15.03 Bauausführung
Zugehöriges Arbeitspapier



RVS Arbeitspapier Nr. 04 Aufbringung von Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung
November 2007

Beschreibung

Dieses Arbeitspapier ist als Behelf für Verarbeiter und Bauaufsichtsorgane gedacht. Es enthält praktische Ausführungshinweise zur Sicherstellung der in RVS 15.03.11 angeführten Bestimmungen bzw. Vorschriften.

 

 

Die Punkte 1, 2 und 3 unterscheiden sich nach dem frühestens möglichen Auftragszeitpunkt der Grundierung:

  • Punkt 1 behandelt das Aufbringen auf Neu- bzw. Altbeton gemäß RVS 15.03.11.

  • Punkt 2 enthält praktische Ausführungshinweise für das Aufbringen der Grundierung und Versiegelung vor Erreichen von 21 Abbindetage.

  • Punkt 3 behandelt die Möglichkeit, eine Epoxidharz-Grundierung als gleichzeitige Nachbehandlung („Frischbetonschutz“) auf eine frisch betonierte Betonoberfläche aufzubringen, was aufgrund geforderter Bauzeitverkürzungen in Sonderfällen erforderlich ist.
Inhaltsangabe

0.    Allgemeines

1.    Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung auf Neu- und Altbeton (Bestandsbeton) gemäß RVS 15.03.112. Grundierung und Versiegelung auf "Jungem Beton" (ab 3 Abbindetagen)

2.    Sonderanwendung: Grundierung als Frischbetonschutz (als Nachbehandlungsmittel ab

3.    Begehbarkeit der Betonoberfläche)

4.    Angeführte Richtlinien und Normen

Seiten 24
Ausgabedatum 1. November 2007
Ersetzt am 1. September 2015 durch RVS Arbeitspapier Nr. 04 Herstellungs- und Abnahmeprotokoll zu den RVS 08.07.03 und RVS 11.06.81 für Abdichtung und Fahrbahn auf Brücken und anderen Verkehrsflächen aus Beton (September 2015)
Arbeitsausschuss BR02 Abdichtung und Fahrbahnaufbau auf Brücken
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 35,00 € 10 %
Download 35,00 € 10 %
Dieses Produkt besteht aus folgenden Artikeln
  • RVS-AP Nr.04 Nr. 04 Aufbringung von Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung (ersetzt)