0. Allgemeines
1. Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung auf Neu- und Altbeton (Bestandsbeton) gemäß RVS 15.03.112. Grundierung und Versiegelung auf "Jungem Beton" (ab 3 Abbindetagen)
2. Sonderanwendung: Grundierung als Frischbetonschutz (als Nachbehandlungsmittel ab
3. Begehbarkeit der Betonoberfläche)
4. Angeführte Richtlinien und Normen