Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Wannenbauwerken im Zuge von Straßen anzuwenden.
Für die laufende Überwachung, Kontrolle und Prüfung von nach oben hin geschlossenen Bauwerken (z.B. Tunnel in offener Bauweise oder Deckelbauweise) sind für die baulich konstruktiven Teile die RVS 13.03.31 und für die elektromaschinelle Ausstattung die RVS 13.03.41 heranzuziehen.
Für die laufende Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Lärmschutzeinrichtungen bei Wannenbauwerken gelten die Festlegungen der RVS 13.03.71.
Für die laufende Überwachung, Kontrolle und Prüfung von geankerten Bauteilen ist RVS 13.03.21 heranzuziehen.
Die Behebung der Mängel und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.