Langtitel: Preisumrechnung für den Straßen- und Brückenbau unter Zugrundelegung der Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur im Sinne von Punkt 4.2.2 lit. 2 der ÖNORM B 2111 (Umrechnung von Leistungsteilen)
Diese RVS ist für die Preisumrechnung für den Straßen- und Brückenbau unter Zugrundelegung der Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur im Sinne von Punkt 4.2.2 lit. 2 der ÖNORM B 2111 (Umrechnung von Leistungsteilen) anwendbar.